Welche Ansprüche habe ich, als Opfer einer Straftat?

Im Regelfall stehen Ihnen, als Opfer/Geschädigter/Verletzter einer Straftat Ansprüche auf Schadensersatz gegen den bzw. die Täter zu.

Dazu gehört auch das Schmerzensgeld, sog. immaterieller Schadensersatz.

 

Wichtig ist für jedes Opfer:

Schreiben Sie sich jede Fahrt auf! Heben Sie Belege und Quittungen auf!

 

Schadensersatzansprüche kommen beispielsweise aufgrund folgender Gründe in Betracht:

  • Rentenrechtliche Einbußen
  • Arbeitsrechtliche Nachteile
  • Anspruch wegen entgangener Dienste
  • Fahrtkosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Vermehrte Bedürfnisse

 

Beachtenswert ist dabei, dass der Schadensersatz, als zivilrechtlicher Anspruch, völlig anderen Verjährungsfristen unterliegt, als die Straftat selbst. Daher kann es vorkommen, dass die Tat strafrechtlich nicht mehr verfolgt, Schmerzensgeld dagegen noch vom Täter eingeklagt werden kann.

Um als Opfer zu seinem Recht zu kommen, benötigt man oftmals einen langen Atem. Das Opferrecht ist eine noch junge Materie im Strafrecht.

Seit einigen Jahren gibt es das sog. Adhäsionsverfahren, mit welchem bereits im Strafverfahren, Schadensersatz gegen den Täter geltend gemacht werden kann.

Wird dies versäumt oder wird eine Entscheidung durch das Strafgericht nur teilweise oder nicht erlassen, muss der Anspruch in einem extra Verfahren vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.

 

Dies sind unverbindliche Rechtstipps. Eine umfassende Rechtsberatung bekommen Sie unter: 0731 / 94 02 48 62.