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Ihre wichtigsten Rechte, als Beschuldigter/Angeklagter im Strafverfahren: |
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Eines Ihrer wichtigsten Rechte in einem Strafverfahren gegen Sie, ist Ihr Schweigerecht
Im Strafrecht herrscht der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. D.h. es darf nicht gegen Sie verwendet werden, wenn Sie (zunächst) keine Angaben machen. Erst nach Rücksprache mit Ihrer Anwältin, ggfs. auch Akteneinsicht, kann entschieden werden, ob Sie Angaben zur Sache machen sollten.
Das heißt auch: Keine "harmlosen" Gespräche mit Polizisten.
Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre sog. kleinen Personalien anzugeben.
Einer polizeilichen Ladung zu einer Vernehmung müssen Sie nicht Folge leisten!
Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht. Teilen Sie der Polizei mit, dass Sie zunächst Rücksprache mit Ihrer Anwältin nehmen wollen und sich dann eventuell noch zum Sachverhalt äußern. Werden Sie dagegen zu einer Vernehmung beim Staatsanwalt oder Richter geladen, müssen Sie dieser Folge leisten. Aber auch hier haben Sie ein Schweigerecht!
Werden Sie festgenommen oder findet eine Hausdurchsuchung / Wohnungsdurchsuchung / Durchsuchung der Firmenräume statt:
Notfallnummer: 0172 / 48 33 522
Auf Anruf bei Anwältin bestehen! Das ist Ihr gutes Recht! Kündigen Sie an, dass Sie ohne ihre Anwältin keine Aussage machen werden.
Alle beschlagnahmten Sachen einer Durchsuchung müssen ins Protokoll. Nichts unterschreiben.
Gehen Sie niemals ohne Anwältin zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung!
Immer daran denken, dass jedes Telefon abgehört werden kann.
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