| Welche Angaben muss ich machen, wenn mich die Polizei auf der Strasse anhaelt |
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Nur, die sog. kleinen Personalien, gem. § 111 Abs. 1 OWiG:
Verstöße gegen diese Vorschrift, werden mit einem Bußgeld geahndet. Sie müssen auf keinen Fall angeben:
Aber beachten Sie: Die Polizei hat die hoheitliche Aufgabe, Fahrzeuge auf Ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. D.h. Folge der Wahrnehmung Ihrer Rechte, kann die umfassende Kontrolle Ihres Fahrzeugs sein. Dies sind unverbindliche Rechtstipps. Eine umfassende Rechtsberatung bekommen Sie unter: 0731 / 94 02 48 62.
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