Welche Angaben muss ich machen, wenn mich die Polizei auf der Strasse anhaelt

 

Nur, die sog. kleinen Personalien, gem. § 111 Abs. 1 OWiG:

  1. Vorname, Familienname und eventuell Geburtsname
  2. Ort und Tag der Geburt
  3. Familienstand
  4. Beruf
  5. Wohnadresse
  6. Staatsangehörigkeit

 

Verstöße gegen diese Vorschrift, werden mit einem Bußgeld geahndet.

Sie müssen auf keinen Fall angeben:

  • Wo Sie herkommen.
  • Wo Sie hinwollen.
  • Was Sie gemacht haben.
  • Ob Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben.

 

Aber beachten Sie: Die Polizei hat die hoheitliche Aufgabe, Fahrzeuge auf Ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. D.h. Folge der Wahrnehmung Ihrer Rechte, kann die umfassende Kontrolle Ihres Fahrzeugs sein.

Dies sind unverbindliche Rechtstipps. Eine umfassende Rechtsberatung bekommen Sie unter: 0731 / 94 02 48 62.