| Muss ich die Polizei auf die Wache begleiten? |
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Solange Sie nicht verhaftet sind, müssen Sie die Polizei nicht auf die Wache begeiten. Wird Ihnen allerdings ein Haftbefehl unterbreitet, sollten Sie, ohne Widerstand zu leisten, mitgehen. Bedenken Sie dabei, dass Sie ein umfassendes Schweigerecht haben. Lediglich Ihre sog. kleinen Personalien müssen Sie angeben, ansonsten dürfen Sie schweigen. Beachten Sie: Sie haben das Recht einen Anwalt anzurufen! Hierzu muss Ihnen die Polizei behilflich sein (Telefon, Telefonbuch). Machen Sie klar, dass Ihre Aussage von einem Anruf bei Ihrer Strafverteidigerin abhängt.
Dies sind unverbindliche Rechtstipps. Eine umfassende Rechtsberatung bekommen Sie unter: 0731 / 94 02 48 62.
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