| Was muss ich bei einer Durchsuchung beachten? |
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Grundsätzlich gilt:
Eine Durchsuchung kann an verschiedenen Gegenständen stattfinden: 1. Person Bei Durchsuchung Ihrer Person ist darauf zu achten, dass jene Ihre Würde nicht verletzt. So darf Sie u.a. nur durch eine gleichgeschlechtliche Person durchgeführt werden. Eine Durchsuchung auf offener Strasse, unter Ablegung der Kleider, ist unzulässig. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sind zu wahren. Alle beschlagnahmten Sachen müssen ins Protokoll.
2. Durchsuchung von Räumen und/oder dem befriedeten Besitztum und Sachen Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, ist dieser genau durchzulesen. Bei fehlerhaftem Durchsuchungsbeschluss, muss gegen die Durchsuchung Beschwerde eingelegt werden. Der Umfang der Durchsuchung wird durch den Durchsuchungsbeschluss vorgegeben. Überschreitet die Polizei die Grenzen der Verhältnismäßigkeit, ist dagegen sofort Beschwerde einzulegen. Alle beschlagnahmten Sachen müssen ins Protokoll.
Bestehen Sie auf der Anwesenheit eines Anwalts.
Dies sind unverbindliche Rechtstipps. Eine umfassende Rechtsberatung bekommen Sie unter: 0731 / 940 248 62.
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