StrafverteidigungDas Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung ist immer die Vermeidung einer strafgerichtlichen Verurteilung!
Beauftagen Sie jetzt einen Anwalt für Strafrecht. Viele Fehler im Verfahren, können später nicht mehr geheilt werden. Die häufigsten Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens und Ihre Rechte dabei! Ihre Anwältin wird Akteneinsicht beantragen. Sie ist ein unabhängiges Organ der Strafrechtspflege und sorgt umfassend und parteiisch in Ihrem Sinne dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Einige Rechte, darf nur eine Strafverteidigerin für Sie ausüben. So kann u.a. allein die Rechtsanwältin Akteneinsicht nehmen und Ihnen die hieraus resultierenden Folgen und Möglichkeiten des Strafrechts erklären. Eine Anwältin kann Sie jederzeit im Gefängnis besuchen. Ihre Anwältin kann Ihnen eine realistische Einschätzung der Situation und der Folgen geben. Im Hauptverfahren gilt es die strafprozessualen Möglichkeiten zu prüfen. Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich? Wenn nicht, müssen die Weichen für spätere Rechtmittel , entsprechende Verfahrensanträge gestellt werden. Dabei wird sich Ihre Verteidigerin immer an Ihren Wünschen für den Ausgang des Verfahrens orientieren. Hierzu ist Fachwissen erforderlich. Die Arbeit einer Strafverteidigerin endet jedoch nicht immer mit dem Strafurteil oder der Einstellung des Verfahrens. Die Strafvollstreckung und der Strafvollzug sind ein uneinheitliches Rechtsgebiet. Die Stellung der richtigen Anträge an die jeweils zuständige Stelle, ist jetzt Aufgabe des Verteidigers. |


